Wirtschaftsstrafrecht

Die Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen bildet den Schwerpunkt der Kanzlei. In Wirtschaftsstrafverfahren sind besondere Aspekte zu berücksichtigen, wie

  • die besonders belastende Situation einer Untersuchungshaft, sollte sie verhängt werden,
  • die oftmals sehr lange Dauer bis zu einer Anklageerhebung und
  • die oftmals schwierige Beweis- und umfangreiche Aktenlage, sowohl der Ermittlungsbehörden als auch auf der eigenen Seite.

Hierbei stellt sich auch die Frage nach einer außergerichtlichen Vereinbarung im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Beendigung des Verfahrens (Einstellung des Verfahrens nach Zahlung einer Geldauflage, gemäß § 153a StPO). Derartige Verhandlungen zu führen sind sensibel und dürfen nicht zu einem ungewollten Geständnis führen.

Ziel der Verteidigung muss es auch sein, eine öffentliche Vorverurteilung durch die Medien zu verhindern, indem das Verfahren möglichst gar nicht zur Anklage gebracht wird und es dem Beschuldigten somit erspart wird, sich auf eine – öffentliche – Anklagebank zu setzen.

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