Vertragsrecht

Ein langjähriger Schwerpunkt der Kanzlei ist auf eine vorbeugende Beratung juristischer Personen gerichtet. Diese erfolgt hinsichtlich Überarbeitung des gesamten Vertragswerks, insbesondere im Hinblick auf eine sichere Vertragsgestaltung.

Dies umfasst u.a.:

  • Firmengründungs-, Umgründungsverträge,
  • Kauf-, Miet-, Leasingverträge,
  • AGB (unter Berücksichtigung der EU-Incoterms),
  • Mitgliedsverträge,
  • Haftungsbegrenzungen, -ausschlüsse,
  • Fragen der Gemeinnützigkeit,
  • Stiftungs- und Vereinsrecht.

RA Thiel ist Justiziar einer medizinischen Gesellschaft.