Strafrecht

Fachanwalt für Strafrecht

RA Thiel ist Fachanwalt für Strafrecht und durch langjährige Erfahrung vieler Verteidigungen in der Lage, Sie ausführlich zu beraten und erfolgreich zu vertreten.

Neben den üblichen Rechtsfragen im Strafrecht liegt ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit im Steuerstrafrecht.

Aktuell werden Sie auch im Hinblick auf Stellung einer strafbefreienden Selbstanzeige, insbesondere in der Verteidigung bei Problemen bezüglich Verhaltens bei vorläufiger Festnahme, Haussuchungen und Beschlagnahmen beraten.

Aus der Zulassung als Fachanwalt für Strafrecht folgen zusätzliche, umfassende Schweigerechte und -pflichten. Insbesondere dürfen Fachanwälte für Strafrecht nicht dem “großen Lauschangriff”, also einer pauschalen Telefonüberwachung unterliegen. Dieser Aspekt bietet Ihnen höchstmögliche Vertraulichkeit und Sicherheit.

RA Thiel verfügt über die einschlägige und langjährige Erfahrung bei Beratung und effektiver und erfolgreicher Verteidigung. Er nimmt ständig an Fortbildungen teil. Dies wird auch durch das Prüfsiegel der Bundesrechtsanwaltskammer nachgewiesen. Ebenso besteht eine Mitgliedschaft in der Vereinigung der Hessischen Strafverteidiger e.V. und Vorsitz des seit 2004 bestehenden Arbeitskreises Frankfurter Strafverteidger.

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